Allgemeine
Bedingungen /
Konditionen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Soltermann Nostalgiefahrten
Gültig ab 01.01.2022
1. Auftrag/Buchung
Durch eine definitive Buchung kommt zwischen
Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Soltermann
Nostalgiefahrten) ein Vertrag zustande.
Soltermann Nostalgiefahrten stellt dem Auftraggeber eine
Auftragsbestätigung zu. Erst wenn der Kunde diese erhält,
gilt die Reise als definitiv bestätigt.
Ab diesem Zeitpunkt erhalten diese Bedingungen ihre
Gültigkeit. Verträge werden unter Punkt 10 dieser
Bedingungen erläutert.
2. Annullationsbedingungen
Wird ein Vertrag gemäss Punkt 1 durch den Auftraggeber
annulliert, so gelten folgende Annullationsgebühren:
Bei kurzfristiger Annullierung sind folgende Annullations-
kosten in Prozenten des Gesamtfahrpreises geschuldet:
30 – 15 Tage vor der Fahrt 10 %
15 – 7 Tage vor der Fahrt 30 %
7 – 2 Tage vor der Fahrt 50 %
Vortag oder Tag der Fahrt 80 %
Als Berechnungsgrundlage dient der Tag, an welchem die
Annullation bei Soltermann Nostalgiefahrten eingegangen
ist. Wurden spezielle Wünsche (Blumenschmuck,
Kurstafeln, Verpflegungen etc.) für die Reise bestellt, so ist
Soltermann Nostalgiefahrten berechtigt, die dadurch
entstandenen Umtriebe/Kosten zusätzlich in Rechnung zu
stellen.Muss die Reise durch den Auftragnehmer annulliert
werden, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf
Schadenersatz. Des Weiteren hat auch der Auftragnehmer
kein Recht, etwaige Forderungen in Rechnung
zu stellen.
3. Fahrzeugverfügbarkeit
Soltermann Nostalgiefahrten hat sich nostalgischen
Fahrzeugen verschrieben. Diese Fahrzeuge werden
regelmässig gepflegt und gewartet. Trotz allem kann ein
Fahrzeugausfall infolge eines Defekts eintreten.
Soltermann Nostalgiefahrten ist bestrebt, in einem solchen
Fall ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Ist es
nicht möglich, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug,
nachfolgend Oldtimer Postauto/Oldtimer Fahrzeug, zu
beschaffen, so wird der Auftraggeber unsererseits
informiert. Wir behalten uns vor einen moderneren
Reisecar anzumieten, um Ihren Auftrag trotzdem ausführen
zu können. Auch in einem solchen Fall wird der
Auftraggeber so früh als möglich in Kenntnis gesetzt.
4. Haftung Auftragnehmer
(Soltermann Nostalgiefahrten)
Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise oder
mangelhaften Ausführung haftet Soltermann
Nostalgiefahrten im Maximum des vereinbarten Preises.
Als Grundlage dient der Vertrag bzw. die
Auftragsbestätigung.Nicht haftbar sind wir für
Versäumnisse Dritter. Beispielsweise Blumenschmuck,
Detailfehler Fahrzeugbeschriftung etc. Die Aufzählung ist
nicht abschliessend. Des Weiteren kann Soltermann
Nostalgiefahrten nicht für Einwirkungen höherer Gewalt
haftbar gemacht werden.
5. Pandemie/Epidemie
Wurden durch die Regierung oder deren befugten Stellen
Massnahmen getroffen, welche eine Reise einschränken
oder gar verunmöglichen, kann Soltermann
Nostalgiefahrten nicht haftbar gemacht werden.
Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, den
Auftragnehmer bezüglich angeordneter Sicherheits-
massnahmen während der Extrafahrt bestmöglich zu
unterstützen. Sind aufgrund der behördlichen
Anordnungen beispielsweise Desinfektionsmittel oder
Schutzmasken erforderlich, so werden diese durch
Soltermann Nostalgiefahrten bereitgestellt.
6. Routenänderung, Reiseabbruch
Die Sicherheit geniesst bei uns oberste Priorität. Kann ein
Ziel oder eine Route aus Gründen der Sicherheit nicht wie
vorgängig vereinbart gefahren werden, so ist das
Fahrpersonal jederzeit befugt, die Route entsprechend
anzupassen oder gar abzubrechen. Solche Massnahmen,
welche ausschliesslich der Sicherheit aller dienen, haben
keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis. Minderungen
oder Geldforderungen aller Art sind ausgeschlossen.
7. Verpflegung des Personals
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unser Fahrpersonal
anlässlich der gebuchten Reise zu verpflegen. In der Regel
verpflegt sich unser Personal ausserhalb der Reisegruppe
– an einem anderen Tisch oder in einem anderen Saal.
Kann durch den Auftraggeber keine Verpflegung für das
Personal von Soltermann Nostalgiefahrten organisiert
werden, so stellen wir Ihnen CHF 30.00 / Person in
Rechnung.
8. Änderung von Zeiten und Route
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Soltermann
Nostalgiefahrten so früh als möglich über
Programmänderungen zu informieren.
Spätestens 24h vor Antritt der Reise. Geschieht dies nicht
und unser Fahrzeug/Fahrer müssen aufgrund dessen
mehr als 60 Minuten vor Ort warten, so verrechnen wir
Ihnen CHF 50.00 pro Stunde. Wünscht der Auftraggeber
eine Verlängerung der Fahrt, so wird jeder zusätzliche
Kilometer mit CHF 2.25 in Rechnung gestellt. Der
Auftraggeber hat grundsätzlich keinen Anspruch, das
Fahrzeug länger als vorgängig vereinbart zu beanspruchen.
Stehen weitere Fahrzeugeinsätze am gleichen Tag an, so
ist der Chauffeur angehalten, den Kundenwunsch
abzulehnen.Erfolgt die Routenänderung bis zu 24h vor
Beginn der Reise, so unterbreitet Soltermann
Nostalgiefahrten dementsprechend eine neue,
individuelle Offerte.
9. Verhalten im Fahrzeug/Beschädigungen/Reinigung
Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot. Konsumation von
Speisen/Getränken ist erlaubt, sofern die Reise-
gesellschaft dem Innenraum die notwendige Beachtung
schenkt.Mutwillige Beschädigungen im/am Fahrzeug,
beispielsweise Beschädigungen von Sitzen, Haltestangen,
Böden, Karosserie, Fensterscheiben/Türen etc., sind
unzulässig und werden dem Auftraggeber vollumfänglich
in Rechnung gestellt. Aufwändige Reinigungen infolge
unsachgemässem Verhalten an Bord werden mit
CHF 50.00 / h zusätzlich in Rechnung gestellt. Spezielle
Reinigungsmittel oder Gerätschaften, welche zur
Beseitigung der Verunreinigungen notwendig sind,
werden ebenfalls verrechnet.
Ist unser Fahrzeug infolge aufwändiger Reinigung/
Reparatur nicht mehr einsatzfähig, so behalten wir uns
vor, einen Fahrzeugausfall in Rechnung zu stellen. Als
Berechnungsgrundlage dient der effektive Fahrzeugausfall
– beispielsweise, wenn ein nachfolgender Fahrauftrag
nicht mit dem beschädigten Fahrzeug ausgeführt werden
kann.
10. Vertrag
Bei mehreren Fahrten für den gleichen Auftraggeber
erstellt Soltermann Nostalgiefahrten einen Vertrag. Die
AGB sind für beide Parteien verbindlich. Im Vertrag
werden vereinbarte Leistungen und Preise aufgeführt,
und, wenn gewünscht, spezielle Vereinbarungen
festgehalten.Verträge können durch beide Parteien
innerhalb 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.
Soltermann Nostalgiefahrten ist verpflichtet,
allfällig bereits gebuchte Reisen bis zum Kündigungsdatum
vollumfänglich und in bestmöglicher Qualität auszuführen.
Durch die Kündigung seitens Auftraggeber erwächst
keinerlei Anspruch auf Entschädigungen. Wird der Vertrag
durch den Auftragnehmer gekündigt, so wird eine
Schlussrechnung per Vertragsende gestellt. Geplante aber
nicht mehr durchgeführte Reisen infolge Kündigung
werden nicht in Rechnung gestellt.
11. Gültigkeitsbereich
Diese AGB erhalten ihre Gültigkeit bis auf Widerruf.
Änderungen der AGB werden auf unserer Webseite
kommuniziert. Die AGB, welche zum Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit hatten, behalten diese
bis zur Auftragserfüllung.Wurde zwischen Auftraggeber/
Auftragnehmer ein Vertrag erstellt, so ist Soltermann
Nostalgiefahrten angehalten, die Vertragspartei über
mögliche Änderungen frühzeitig in Kenntnis zu setzen.
Ist die Partei mit den Änderungen einverstanden, so
behält der unterzeichnete Vertrag seine vollumfängliche
Gültigkeit und wird mit den abgeänderten AGB ergänzt.
Ist die Vertragspartei hingegen nicht mit den Änderungen
einverstanden, so ist Soltermann Nostalgiefahrten befugt,
den Vertrag aufzulösen.
Soltermann Nostalgiefahrten 9248 Bichwil
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