POSCHTAUTO Soltermann Nostalgiefahrten
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Allgemeine Bedingungen / Konditionen

Allgemeine Vertragsbedingungen Soltermann Nostalgiefahrten Gültig ab 01.01.2022 1. Auftrag/Buchung Durch eine definitive Buchung kommt zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Soltermann Nostalgiefahrten) ein Vertrag zustande. Soltermann Nostalgiefahrten stellt dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung zu. Erst wenn der Kunde diese erhält, gilt die Reise als definitiv bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten diese Bedingungen ihre Gültigkeit. Verträge werden unter Punkt 10 dieser Bedingungen erläutert. 2. Annullationsbedingungen Wird ein Vertrag gemäss Punkt 1 durch den Auftraggeber annulliert, so gelten folgende Annullationsgebühren: Bei kurzfristiger Annullierung sind folgende Annullationskosten in Prozenten des Gesamtfahrpreises geschuldet: 30 – 15 Tage vor der Fahrt 10 % 15 – 7 Tage vor der Fahrt 30 % 7 – 2 Tage vor der Fahrt 50 % Vortag oder Tag der Fahrt 80 % Als Berechnungsgrundlage dient der Tag, an welchem die Annullation bei Soltermann Nostalgiefahrten eingegangen ist. Wurden spezielle Wünsche (Blumenschmuck, Kurstafeln, Verpflegungen etc.) für die Reise bestellt, so ist Soltermann Nostalgiefahrten berechtigt, die dadurch entstandenen Umtriebe/Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.Muss die Reise durch den Auftragnehmer annulliert werden, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Des Weiteren hat auch der Auftragnehmer kein Recht, etwaige Forderungen in Rechnung zu stellen. 3. Fahrzeugverfügbarkeit Soltermann Nostalgiefahrten hat sich nostalgischen Fahrzeugen verschrieben. Diese Fahrzeuge werden regelmässig gepflegt und gewartet. Trotz allem kann ein Fahrzeugausfall infolge eines Defekts eintreten. Soltermann Nostalgiefahrten ist bestrebt, in einem solchen Fall ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen.Ist es nicht möglich, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, nachfolgend Oldtimer Postauto/Oldtimer Fahrzeug, zu beschaffen, so wird der Auftraggeber unsererseits informiert. Wir behalten uns vor einen moderneren Reisecar anzumieten, um Ihren Auftrag trotzdem ausführen zu können. Auch in einem solchen Fall wird der Auftraggeber so früh als möglich in Kenntnis gesetzt. 4. Haftung Auftragnehmer (Soltermann Nostalgiefahrten) Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise oder mangelhaften Ausführung haftet Soltermann Nostalgiefahrten im Maximum des vereinbarten Preises. Als Grundlage dient der Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung.Nicht haftbar sind wir für Versäumnisse Dritter. Beispielsweise Blumenschmuck, Detailfehler Fahrzeugbeschriftung etc. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Des Weiteren kann Soltermann Nostalgiefahrten nicht für Einwirkungen höherer Gewalt haftbar gemacht werden. 5. Pandemie/Epidemie Wurden durch die Regierung oder deren befugten Stellen Massnahmen getroffen, welche eine Reise einschränken oder gar verunmöglichen, kann Soltermann Nostalgiefahrten nicht haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, den Auftragnehmer bezüglich angeordneter Sicherheitsmassnahmen während der Extrafahrt bestmöglich zu unterstützen. Sind aufgrund der behördlichen Anordnungen beispielsweise Desinfektionsmittel oder Schutzmasken erforderlich, so werden diese durch Soltermann Nostalgiefahrten bereitgestellt. 6. Routenänderung, Reiseabbruch Die Sicherheit geniesst bei uns oberste Priorität. Kann ein Ziel oder eine Route aus Gründen der Sicherheit nicht wie vorgängig vereinbart gefahren werden, so ist das Fahrpersonal jederzeit befugt, die Route entsprechend anzupassen oder gar abzubrechen. Solche Massnahmen, welche ausschliesslich der Sicherheit aller dienen, haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis. Minderungen oder Geldforderungen aller Art sind ausgeschlossen. 7. Verpflegung des Personals Der Auftraggeber ist verpflichtet, unser Fahrpersonal anlässlich der gebuchten Reise zu verpflegen. In der Regel verpflegt sich unser Personal ausserhalb der Reisegruppe – an einem anderen Tisch oder in einem anderen Saal. Kann durch den Auftraggeber keine Verpflegung für das Personal von Soltermann Nostalgiefahrten organisiert werden, so stellen wir Ihnen CHF 30.00 / Person in Rechnung. 8. Änderung von Zeiten und Route Der Auftraggeber ist verpflichtet, Soltermann Nostalgiefahrten so früh als möglich über Programmänderungen zu informieren. Spätestens 24h vor Antritt der Reise. Geschieht dies nicht und unser Fahrzeug/Fahrer müssen aufgrund dessen mehr als 60 Minuten vor Ort warten, so verrechnen wir Ihnen CHF 50.00 pro Stunde. Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der Fahrt, so wird jeder zusätzliche Kilometer mit CHF 2.25 in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat grundsätzlich keinen Anspruch, das Fahrzeug länger als vorgängig vereinbart zu beanspruchen. Stehen weitere Fahrzeugeinsätze am gleichen Tag an, so ist der Chauffeur angehalten, den Kundenwunsch abzulehnen.Erfolgt die Routenänderung bis zu 24h vor Beginn der Reise, so unterbreitet Soltermann Nostalgiefahrten dementsprechend eine neue, individuelle Offerte. 9. Verhalten im Fahrzeug/Beschädigungen/Reinigung Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot. Konsumation von Speisen/Getränken ist erlaubt, sofern die Reisegesellschaft dem Innenraum die notwendige Beachtung schenkt. Mutwillige Beschädigungen im/am Fahrzeug, beispielsweise Beschädigungen von Sitzen, Haltestangen, Böden, Karosserie, Fensterscheiben/Türen etc., sind unzulässig und werden dem Auftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. Aufwändige Reinigungen infolge unsachgemässem Verhalten an Bord werden mit CHF 50.00 / h zusätzlich in Rechnung gestellt. Spezielle Reinigungsmittel oder Gerätschaften, welche zur Beseitigung der Verunreinigungen notwendig sind, werden ebenfalls verrechnet. Ist unser Fahrzeug infolge aufwändiger Reinigung/Reparatur nicht mehr einsatzfähig, so behalten wir uns vor, einen Fahrzeugausfall in Rechnung zu stellen. Als Berechnungsgrundlage dient der effektive Fahrzeugausfall – beispielsweise, wenn ein nachfolgender Fahrauftrag nicht mit dem beschädigten Fahrzeug ausgeführt werden kann. 10. Vertrag Bei mehreren Fahrten für den gleichen Auftraggeber erstellt Soltermann Nostalgiefahrten einen Vertrag. Die AGB sind für beide Parteien verbindlich. Im Vertrag werden vereinbarte Leistungen und Preise aufgeführt, und, wenn gewünscht, spezielle Vereinbarungen festgehalten. Verträge können durch beide Parteien innerhalb 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Soltermann Nostalgiefahrten ist verpflichtet, allfällig bereits gebuchte Reisen bis zum Kündigungsdatum vollumfänglich und in bestmöglicher Qualität auszuführen. Durch die Kündigung seitens Auftraggeber erwächst keinerlei Anspruch auf Entschädigungen. Wird der Vertrag durch den Auftragnehmer gekündigt, so wird eine Schlussrechnung per Vertragsende gestellt. Geplante aber nicht mehr durchgeführte Reisen infolge Kündigung werden nicht in Rechnung gestellt. 11. Gültigkeitsbereich Diese AGB erhalten ihre Gültigkeit bis auf Widerruf. Änderungen der AGB werden auf unserer Webseite kommuniziert. Die AGB, welche zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit hatten, behalten diese bis zur Auftragserfüllung. Wurde zwischen Auftraggeber/Auftragnehmer ein Vertrag erstellt, so ist Soltermann Nostalgiefahrten angehalten, die Vertragspartei über mögliche Änderungen frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Ist die Partei mit den Änderungen einverstanden, so behält der unterzeichnete Vertrag seine vollumfängliche Gültigkeit und wird mit den abgeänderten AGB ergänzt. Ist die Vertragspartei hingegen nicht mit den Änderungen einverstanden, so ist Soltermann Nostalgiefahrten befugt, den Vertrag aufzulösen. Soltermann Nostalgiefahrten 9248 Bichwil
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Allgemeine Vertragsbedingungen Soltermann Nostalgiefahrten Gültig ab 01.01.2022 1. Auftrag/Buchung Durch eine definitive Buchung kommt zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Soltermann Nostalgiefahrten) ein Vertrag zustande. Soltermann Nostalgiefahrten stellt dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung zu. Erst wenn der Kunde diese erhält, gilt die Reise als definitiv bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten diese Bedingungen ihre Gültigkeit. Verträge werden unter Punkt 10 dieser Bedingungen erläutert. 2. Annullationsbedingungen Wird ein Vertrag gemäss Punkt 1 durch den Auftraggeber annulliert, so gelten folgende Annullationsgebühren: Bei kurzfristiger Annullierung sind folgende Annullations- kosten in Prozenten des Gesamtfahrpreises geschuldet: 30 – 15 Tage vor der Fahrt 10 % 15 – 7 Tage vor der Fahrt 30 % 7 – 2 Tage vor der Fahrt 50 % Vortag oder Tag der Fahrt 80 % Als Berechnungsgrundlage dient der Tag, an welchem die Annullation bei Soltermann Nostalgiefahrten eingegangen ist. Wurden spezielle Wünsche (Blumenschmuck, Kurstafeln, Verpflegungen etc.) für die Reise bestellt, so ist Soltermann Nostalgiefahrten berechtigt, die dadurch entstandenen Umtriebe/Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.Muss die Reise durch den Auftragnehmer annulliert werden, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Des Weiteren hat auch der Auftragnehmer kein Recht, etwaige Forderungen in Rechnung zu stellen. 3. Fahrzeugverfügbarkeit Soltermann Nostalgiefahrten hat sich nostalgischen Fahrzeugen verschrieben. Diese Fahrzeuge werden regelmässig gepflegt und gewartet. Trotz allem kann ein Fahrzeugausfall infolge eines Defekts eintreten. Soltermann Nostalgiefahrten ist bestrebt, in einem solchen Fall ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Ist es nicht möglich, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, nachfolgend Oldtimer Postauto/Oldtimer Fahrzeug, zu beschaffen, so wird der Auftraggeber unsererseits informiert. Wir behalten uns vor einen moderneren Reisecar anzumieten, um Ihren Auftrag trotzdem ausführen zu können. Auch in einem solchen Fall wird der Auftraggeber so früh als möglich in Kenntnis gesetzt. 4. Haftung Auftragnehmer (Soltermann Nostalgiefahrten) Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise oder mangelhaften Ausführung haftet Soltermann Nostalgiefahrten im Maximum des vereinbarten Preises. Als Grundlage dient der Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung.Nicht haftbar sind wir für Versäumnisse Dritter. Beispielsweise Blumenschmuck, Detailfehler Fahrzeugbeschriftung etc. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Des Weiteren kann Soltermann Nostalgiefahrten nicht für Einwirkungen höherer Gewalt haftbar gemacht werden. 5. Pandemie/Epidemie Wurden durch die Regierung oder deren befugten Stellen Massnahmen getroffen, welche eine Reise einschränken oder gar verunmöglichen, kann Soltermann Nostalgiefahrten nicht haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, den Auftragnehmer bezüglich angeordneter Sicherheits- massnahmen während der Extrafahrt bestmöglich zu unterstützen. Sind aufgrund der behördlichen Anordnungen beispielsweise Desinfektionsmittel oder Schutzmasken erforderlich, so werden diese durch Soltermann Nostalgiefahrten bereitgestellt. 6. Routenänderung, Reiseabbruch Die Sicherheit geniesst bei uns oberste Priorität. Kann ein Ziel oder eine Route aus Gründen der Sicherheit nicht wie vorgängig vereinbart gefahren werden, so ist das Fahrpersonal jederzeit befugt, die Route entsprechend anzupassen oder gar abzubrechen. Solche Massnahmen, welche ausschliesslich der Sicherheit aller dienen, haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis. Minderungen oder Geldforderungen aller Art sind ausgeschlossen. 7. Verpflegung des Personals Der Auftraggeber ist verpflichtet, unser Fahrpersonal anlässlich der gebuchten Reise zu verpflegen. In der Regel verpflegt sich unser Personal ausserhalb der Reisegruppe – an einem anderen Tisch oder in einem anderen Saal. Kann durch den Auftraggeber keine Verpflegung für das Personal von Soltermann Nostalgiefahrten organisiert werden, so stellen wir Ihnen CHF 30.00 / Person in Rechnung. 8. Änderung von Zeiten und Route Der Auftraggeber ist verpflichtet, Soltermann Nostalgiefahrten so früh als möglich über Programmänderungen zu informieren. Spätestens 24h vor Antritt der Reise. Geschieht dies nicht und unser Fahrzeug/Fahrer müssen aufgrund dessen mehr als 60 Minuten vor Ort warten, so verrechnen wir Ihnen CHF 50.00 pro Stunde. Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der Fahrt, so wird jeder zusätzliche Kilometer mit CHF 2.25 in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat grundsätzlich keinen Anspruch, das Fahrzeug länger als vorgängig vereinbart zu beanspruchen. Stehen weitere Fahrzeugeinsätze am gleichen Tag an, so ist der Chauffeur angehalten, den Kundenwunsch abzulehnen.Erfolgt die Routenänderung bis zu 24h vor Beginn der Reise, so unterbreitet Soltermann Nostalgiefahrten dementsprechend eine neue, individuelle Offerte. 9. Verhalten im Fahrzeug/Beschädigungen/Reinigung Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot. Konsumation von Speisen/Getränken ist erlaubt, sofern die Reise- gesellschaft dem Innenraum die notwendige Beachtung schenkt.Mutwillige Beschädigungen im/am Fahrzeug, beispielsweise Beschädigungen von Sitzen, Haltestangen, Böden, Karosserie, Fensterscheiben/Türen etc., sind unzulässig und werden dem Auftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. Aufwändige Reinigungen infolge unsachgemässem Verhalten an Bord werden mit CHF 50.00 / h zusätzlich in Rechnung gestellt. Spezielle Reinigungsmittel oder Gerätschaften, welche zur Beseitigung der Verunreinigungen notwendig sind, werden ebenfalls verrechnet. Ist unser Fahrzeug infolge aufwändiger Reinigung/ Reparatur nicht mehr einsatzfähig, so behalten wir uns vor, einen Fahrzeugausfall in Rechnung zu stellen. Als Berechnungsgrundlage dient der effektive Fahrzeugausfall – beispielsweise, wenn ein nachfolgender Fahrauftrag nicht mit dem beschädigten Fahrzeug ausgeführt werden kann. 10. Vertrag Bei mehreren Fahrten für den gleichen Auftraggeber erstellt Soltermann Nostalgiefahrten einen Vertrag. Die AGB sind für beide Parteien verbindlich. Im Vertrag werden vereinbarte Leistungen und Preise aufgeführt, und, wenn gewünscht, spezielle Vereinbarungen festgehalten.Verträge können durch beide Parteien innerhalb 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Soltermann Nostalgiefahrten ist verpflichtet, allfällig bereits gebuchte Reisen bis zum Kündigungsdatum vollumfänglich und in bestmöglicher Qualität auszuführen. Durch die Kündigung seitens Auftraggeber erwächst keinerlei Anspruch auf Entschädigungen. Wird der Vertrag durch den Auftragnehmer gekündigt, so wird eine Schlussrechnung per Vertragsende gestellt. Geplante aber nicht mehr durchgeführte Reisen infolge Kündigung werden nicht in Rechnung gestellt. 11. Gültigkeitsbereich Diese AGB erhalten ihre Gültigkeit bis auf Widerruf. Änderungen der AGB werden auf unserer Webseite kommuniziert. Die AGB, welche zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit hatten, behalten diese bis zur Auftragserfüllung.Wurde zwischen Auftraggeber/ Auftragnehmer ein Vertrag erstellt, so ist Soltermann Nostalgiefahrten angehalten, die Vertragspartei über mögliche Änderungen frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Ist die Partei mit den Änderungen einverstanden, so behält der unterzeichnete Vertrag seine vollumfängliche Gültigkeit und wird mit den abgeänderten AGB ergänzt. Ist die Vertragspartei hingegen nicht mit den Änderungen einverstanden, so ist Soltermann Nostalgiefahrten befugt, den Vertrag aufzulösen. Soltermann Nostalgiefahrten 9248 Bichwil
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